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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 01.01.2009) §1 Geltungsbereich | 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB (nachfolgend 'Unternehmer'), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Sie sind Bestandteil aller auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Werner Schmid, WCS Electronic, Plettstr. 15, 81735 München (im folgenden: WCS Electronic) und ihren Kunden (nachfolgend: ‚Besteller’) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. | §2 Zustandekommen des Vertrages | 1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot gemäß §§ 145 ff BGB, sondern einen nur unverbindlichen Online-Katalog dar. 2. Indem der Besteller eine Bestellung durch die Betätigung des 'Bestellung senden'-Buttons im Onlineshop an WCS Electronic absendet, gibt er ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Der Besteller erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird WCS Electronic den Besteller ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten. 3. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn WCS Electronic den Auftrag durch Zusendung einer schriftlichen Annahmebestätigung oder durch Lieferung der Ware annimmt; der Besteller verzichtet insoweit auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 S. 1 BGB. Kann WCS Electronic das Angebot des Bestellers nicht annehmen, wird dies dem Besteller in elektronischer Form mitgeteilt. Sollte der Besteller binnen 14 Tagen keine Annahmebestätigung oder Warenlieferung von WCS Electronic erhalten, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. | §3 Lieferung, Versandkosten | 1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, wird WCS Electronic die bestellte Ware an die vom Besteller in der Bestellung angegebene Adresse umgehend ausliefern. WCS Electronic ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten.
| §4 Eigentumsvorbehalt | Sofern der Besteller Verbraucher ist, 1. behält sich WCS Electronic das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung der Forderung aus dem konkreten Vertrag vor. 2. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller WCS Electronic unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein Dritte auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention durch WCS Electronic trägt der Besteller, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. | Sofern der Besteller Unternehmer ist, 1. behält sich WCS Electronic das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich WCS Electronic nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. 2. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller WCS Electronic unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein Dritte auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention durch WCS Electronic trägt der Besteller, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. 3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an WCS Electronic in Höhe des mit WCS Electronic vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Das WCS Electronic vorbehaltene Eigentum, sowie die an WCS Electronic abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, soweit und solange diesem gegenüber Forderungen zu Gunsten von WCS Electronic bestehen (Kontokorrentvorbehalt). Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von WCS Electronic, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. WCS Electronic wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für WCS Electronic. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht WCS Electronic gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt WCS Electronic das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, daß der Besteller an WCS Electronic anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für WCS Electronic verwahrt. Zur Sicherung von Forderungen von WCS Electronic gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an WCS Electronic ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; WCS Electronic nimmt diese Abtretung schon jetzt an. 5. WCS Electronic verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 6. Für den Fall eines den Besteller betreffenden Insolvenzantrags untersagt WCS Electronic schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware und widerruft die Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an WCS Electronic zur Sicherheit abgetretenen Forderungen. | §5 Fälligkeit und Bezahlung | 1. WCS Electronic akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Besteller jeweils angezeigten Zahlungsarten. 2. Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Versandkosten werden mit Vertragsschluß fällig. Der Besteller kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. 3. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von WCS Electronic schriftlich anerkannt sind. | §6 Gefahrübergang | Sofern der Besteller Verbraucher ist, gilt § 446 BGB. | Sofern der Besteller Unternehmer ist, und die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt wird, geht mit der Übergabe der Ware an den Transportunternehmer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. | §7 Mängelhaftung | Sofern der Besteller Verbraucher ist, richten sich die Rechte des Bestellers vorbehaltlich nachfolgender Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 1. Die Dauer der Mängelhaftung für Neuware beträgt 2 Jahre. Die Dauer der Mängelhaftung für Gebrauchtware beträgt 1 Jahr. Die Mängelhaftung beginnt mit Zugang der Ware beim Besteller. § 478 BGB bleibt unberührt. 2. Im Falle eines Mangels bestehen für den Besteller nach dessen Wahl zunächst die gesetzlichen Ansprüche aus Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung). Wir sind berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen für den Besteller darüber hinaus das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder des Rücktritts und Anspruch auf Schadensersatz und Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 3. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. 4. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. | Sofern der Besteller Unternehmer ist, 1. setzen Mängelhaftungsansprüche des Bestellers bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft nach § 343 HGB voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Die Dauer der Mängelhaftung für Neuware beträgt 2 Jahre. Die Mängelhaftung beginnt mit Zugang der Ware beim Besteller. Die Mängelhaftung für Gebrauchtware ist ausgeschlossen. 3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die Fa. WCS Electronic die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist der Fa. WCS Electronic stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. 4. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist die Fa. WCS Electronic hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Fa. WCS Electronic zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. 5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 7. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. | §8 Haftung | 1. Die Haftung von WCS Electronic, sowie die Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet WCS Electronic für jeden Grad ihres Verschuldens oder ihrer Erfüllungsgehilfen. 2. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. | §9 Schlußbestimmungen, Gerichtsstand | 1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. 2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers sowie Gerichtsstand München. WCS Electronic behält sich jedoch das Recht vor, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. |
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